Kuenstlersozialkasse

Was Sie immer zahlen, wenn Sie freie Künstler anstelle einer GmbH/AG beauftragen:

 

Niedrigere Preise als bei einer Werbeagentur, das ist klar. Zusätzlich zum Honorar haben Sie jedoch einen Betrag direkt an die Künstlersozialkasse abzuführen, wenn Sie regelmäßig mit einem Freiberufler zusammenarbeiten (2023 sind das 5 % des Auftragswerts).

 

Dabei ist es unerheblich, ob die engagierten Freiberufler in der Künstlersozialkasse Mitglied sind oder nicht.

 

FAQ für Unternehmen und Verwerter auf www.kuenstlersozialkasse.de

Info auf www.law-vodcast.de: Video zur Abgabepflicht – wer muss zahlen und weshalb?

 

 


Erklärbar: Begriffe aus Werbung, Internet, SEO

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Erklärbar: Begriffe aus Internet, Werbung und SEO

 

 

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