USt-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Wer innerhalb der EU Waren bzw. Leistungen liefert oder erwirbt, braucht eine Umsatzsteuer-IdNr. zusätzlich zur Steuernummer. Diese USt-IdNr. ist im Impressum Ihres Internetauftritts anzugeben. Sie ist kostenfrei zu haben.
Wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen bereits eine Steuernummer besitzen, können Sie bei der Bundesfinanzverwaltung Ihre USt-IdNr. online anfordern:
Zur Website des Bundeszentralamts für Steuern
Achtung! Sie sind im Impressum Ihrer Website zur Nennung Ihrer USt-IdNr. verpflichtet (sofern Sie eine besitzen), nicht zur Nennung Ihrer Steuernummer.
Was passiert, wenn Sie keine USt-IdNr. auf Ihrer Website nennen?
Die freundlichen ‘Abmahner’, die in Gestalt frecher Rechtsanwälte durchs Web geistern (und das auch dürfen), senden Ihnen unverschämte, anonyme(!) E-Mails und fordern mehrere tausend Euro, weil Ihre Website nicht rechtskonform ist.
Das Schlimmste daran: Sie müssen zahlen!
Kann jemand mit Ihrer Umsatzsteuer-IdNr. Schindluder treiben?
Nein. Die Umsatzsteuer-IdNr. kann lediglich auf Korrektheit überprüft werden. Das ist besser als Ihre echte Steuernummer zu veröffentlichen. Denn damit könnten Hinz und Kunz bei Ihrem zuständigen Finanzamt sowie bei der Schufa Auskünfte einholen.
Umgekehrt können Sie selbst prüfen, ob die USt-IdNr. Ihres (potenziellen) Geschäftspartners tatsächlich echt ist:
Jetzt beliebige USt-IdNr. prüfen ...
Darf ich Sie einladen?
Erklärbar: Begriffe aus Internet, Werbung und SEO
Kommentar von Simone Laub am 2018-04-25 18:14:13 Uhr
das entlockt mir doch ein Grinsen: Glauben Sie, eine freie Werbetexterin kann Ihnen eine USt-IDNr. zuweisen? Dem ist nicht so.
Gern kopiere ich hier noch einmal den obigen Link ein: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=7E35798AA75FFD92E4DF
Über diesen Link können Sie Ihre USt-IDNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Leichter kann ich persönlich es Ihnen nicht machen ;-)
Herzliche Grüße
Simone Laub
www.werbetexterin.de
Kommentar von S. C. am 2018-04-24 21:43:51 Uhr