USt-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

 

Wer innerhalb der EU Waren bzw. Leistungen liefert oder erwirbt, braucht eine Umsatzsteuer-IdNr. zusätzlich zur Steuernummer. Diese USt-IdNr. ist im Impressum Ihres Internetauftritts anzugeben. Sie ist kostenfrei zu haben.

 

Wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen bereits eine Steuernummer besitzen, können Sie bei der Bundesfinanzverwaltung Ihre USt-IdNr. online anfordern:

 

Zur Website des Bundeszentralamts für Steuern

 

Achtung! Sie sind im Impressum Ihrer Website zur Nennung Ihrer USt-IdNr. verpflichtet (sofern Sie eine besitzen), nicht zur Nennung Ihrer Steuernummer.

 


Was passiert, wenn Sie keine USt-IdNr. auf Ihrer Website nennen?

 

Die freundlichen ‘Abmahner’, die in Gestalt frecher Rechtsanwälte durchs Web geistern (und das auch dürfen), senden Ihnen unverschämte, anonyme(!) E-Mails und fordern mehrere tausend Euro, weil Ihre Website nicht rechtskonform ist.

 

Das Schlimmste daran: Sie müssen zahlen!

 


Kann jemand mit Ihrer Umsatzsteuer-IdNr. Schindluder treiben?

 

Nein. Die Umsatzsteuer-IdNr. kann lediglich auf Korrektheit überprüft werden. Das ist besser als Ihre echte Steuernummer zu veröffentlichen. Denn damit könnten Hinz und Kunz bei Ihrem zuständigen Finanzamt sowie bei der Schufa Auskünfte einholen.

 

Umgekehrt können Sie selbst prüfen, ob die USt-IdNr. Ihres (potenziellen) Geschäftspartners tatsächlich echt ist:

 

Jetzt beliebige USt-IdNr. prüfen ...

 

 


Erklärbar: Begriffe aus Werbung, Internet, SEO

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Erklärbar: Begriffe aus Internet, Werbung und SEO

 

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