Wortgewalten
USt-ID, Umsatzsteuer-ID
Wer innerhalb der EU Waren liefert oder erwirbt, braucht eine Umsatzsteuer-ID zusätzlich zur Steuernummer. Diese Umsatzsteuer-ID (USt-ID) ist im Impressum Ihres Internetauftritts anzugeben.
Wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen bereits eine Steuernummer besitzen, können Sie bei der Bundesfinanzverwaltung Ihre USt-ID online anfordern:
Zum Antrag auf Erteilung einer USt-ID Nr.
Was passiert, wenn Sie KEINE USt-ID auf Ihrer Website nennen?
Die freundlichen »Abmahner«, die immer noch in Gestalt frecher Rechtsanwälte durchs Web geistern (und geistern dürfen!), senden Ihnen unverschämte, ANONYME E-Mails und fordern mehrere tausend Euro, da Ihre Website nicht rechtskonform ist.
Kann jemand mit Ihrer Umsatzsteuer-ID Schindluder treiben?
Nein. Gefährlicher wäre es, wenn Sie Ihre echte Steuernummer veröffentlichen würden (was möglich, aber nicht empfehlenswert ist). Damit könnten Hinz und Kunz bei Ihrem zuständigen Finanzamt sowie bei der Schufa Auskünfte einholen.
Umgekehrt können Sie überprüfen, ob die USt-ID Ihres (potenziellen) Geschäftspartners tatsächlich echt ist:
USt-ID prüfen
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