USt-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Wer innerhalb der EU Waren bzw. Leistungen liefert oder erwirbt, braucht eine Umsatzsteuer-ID zusätzlich zur Steuernummer. Diese Umsatzsteuer-ID (USt-ID) ist im Impressum Ihres Internetauftritts anzugeben.
Wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen bereits eine Steuernummer besitzen, können Sie bei der Bundesfinanzverwaltung Ihre USt-ID online anfordern:
Zur Website des Bundeszentralamts für Steuern ...
Achtung! Sie sind nur zur Nennung Ihrer Umsatzsteuer-ID verpflichtet, sofern Sie eine besitzen, nicht zur Nennung Ihrer Steuernummer!
Was passiert, wenn Sie KEINE USt-ID auf Ihrer Website nennen?
Die freundlichen ‘Abmahner’, die immer noch in Gestalt frecher Rechtsanwälte durchs Web geistern (und geistern dürfen!), senden Ihnen unverschämte, ANONYME E-Mails und fordern mehrere tausend Euro, da Ihre Website nicht rechtskonform ist.
Das Schlimmste daran: Sie müssen zahlen!
Kann jemand mit Ihrer Umsatzsteuer-ID Schindluder treiben?
Nein. Die Umsatzsteuer-ID kann lediglich auf Korrektheit überprüft werden. Gefährlicher wäre es, wenn Sie Ihre echte Steuernummer veröffentlichen würden (was nicht empfehlenswert ist). Damit könnten Hinz und Kunz bei Ihrem zuständigen Finanzamt sowie bei der Schufa Auskünfte einholen.
Umgekehrt können Sie selbst prüfen, ob die USt-ID Ihres (potenziellen) Geschäftspartners
tatsächlich echt ist:
